Antiaggressivitätstraining (AAT)
Der ASB Ulm begleitet junge Männer auf ihrem Weg in eine gewaltfreie Zukunft.
Häufig ist Aggressivität ein Ausdruck von Macht und Ohnmacht zugleich: Die Macht, die der Täter fühlt, wenn er die Gewalt ausübt und die Ohnmacht, die er beispielsweise selbst erlebt hat, als gegen ihn Gewalt ausgeübt wurde.
An diesem Punkt setzen wir mit unserem Antiaggressivitätstraining an, wobei Akzeptanz und Konfrontation die Grundlage für eine soziale Entwicklung legen.
In einer Kleingruppe von maximal acht Teilnehmern erhalten die Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine Struktur, die ihnen Orientierung bei der persönlichen Gewaltbewältigung ermöglicht.
Das Antiaggressivitätstraining umfasst acht gemeinsame Einheiten, wovon sechs am Abend stattfinden. Des Weiteren sind ein Tag am Wochenende mit sportlicher Aktivität in Form eines Boxtrainings („Box for Life“) sowie ein Hüttenwochenende mit konfrontativer Selbstreflexion („Der heiße Stuhl“) Teil des Programms.
Während unseres Trainings setzen wir folgende Schwerpunkte, die uns besonders wichtig sind:
- Persönlichkeitsstärkende Erfahrungen: Wir vermitteln den Teilnehmern, dass wir als Gesellschaft nicht sie als Person, sondern ihr Handeln ablehnen.
- Erlebnispädagogische sportliche Tätigkeiten: Durch unser Projekt „Box for Life“ erleben die Teilnehmer, wie wichtig Selbstachtung, Solidarität und die Akzeptanz von Regeln sind und was es bedeutet, Verantwortung für sich und das eigene Handeln zu übernehmen.
- Konfrontierende, provokative Gesprächssitzungen (Der „heiße Stuhl“): Dies dient zur Auseinandersetzung mit dem Ursprung und den Folgen der Tat.
- Den Blick auf die Zukunft richten: Ziel ist es, gemeinsam mit den Teilnehmern Lösungsansätze und Bewältigungsstrategien zu erarbeiten.
Unser Angebot ist ausgelegt für junge Männer zwischen 16 und 22 Jahren, die durch das Jugendgericht eine entsprechende Auflage erhalten haben. Auch präventiv im Vorfeld einer Verhandlung besteht die Möglichkeit der Teilnahme.
Voraussetzung ist eine schriftliche Erklärung zur vollständigen Teilnahme, Pünktlichkeit, Akzeptanz der gemeinsam erarbeiteten Gruppenregeln sowie ein gewaltfreies Miteinander.
Die Leistung wird ausschließlich auf Weisung des Jugendgerichts erbracht.